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   OVG Niedersachsen, 15.12.1994 - 8 M 3416/94   

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https://dejure.org/1994,7536
OVG Niedersachsen, 15.12.1994 - 8 M 3416/94 (https://dejure.org/1994,7536)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.12.1994 - 8 M 3416/94 (https://dejure.org/1994,7536)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 8 M 3416/94 (https://dejure.org/1994,7536)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Art. 12 GG; Art. 14 GG
    Berufsständisches Versorgungswerk; Pflichtmitgliedschaft; Ausnahmen; Befreiungen; Gleichheitssatz; Härtefall; Apotheker

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufsständisches Versorgungswerk; Pflichtmitgliedschaft; Ausnahmen; Befreiungen; Gleichheitssatz; Härtefall; Apotheker

  • Institut für Kammerrecht (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1995, 650
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.04.1989 - 1 BvR 685/88

    Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.1994 - 8 M 3416/94
    Grenzen sind nur durch Art. 3 Abs. 1 GG gezogen, welcher willkürliche Diskriminierungen oder Privilegierungen verbietet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.4.1989, NJW 1990, 1653; BVerwG, Beschl. v. 23.12.1992, Buchholz 430.4, Versorgungsrecht Nr. 23 ; BVerwG, Beschl. v. 8.11.1991, Buchholz 430.4, Versorgungsrecht Nr. 22; st. Rspr. des beschließenden Senats, z.B. Urt. v. 6.3.1987 - 8 OVG A 66/84).
  • VGH Hessen, 07.05.1993 - 11 TH 1563/92

    Unanwendbarkeit des GVG § 17a auf das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.1994 - 8 M 3416/94
    Dadurch unterscheidet sie sich von den langjährig in Niedersachsen tätigen Apothekern in so erheblicher Weise, daß eine differenzierende Satzungsregelung zu ihren Lasten gerechtfertigt ist (vgl. hierzu VGH Kassel, Beschl. v. 7.5.1993, NJW 1994, 145, 147).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2007 - 8 LA 29/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem monatlichen Mindestbeitrag zu einem

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 26.2.1997 - 8 L 4716/95 - unter Bezugnahme auf den Senatsbeschl. v. 15.12.1994 - 8 M 3416/94 - NdsVBl 1995, 137 = DÖV 1995, 650, und BVerwG, Urt. v. 29.1.1991, a. a. O.) sind auch ohne ausdrückliche Regelung in der Satzung eines berufsständischen Versorgungswerks ergänzend allgemeine Regelungen zur Stundung, zur Niederschlagung und zum Erlass von Beiträgen anzuwenden.
  • VG Oldenburg, 26.09.2008 - 7 A 5226/06

    Alterversorgungswerk; berufsständische Alterversorgung

    Sie können sich frei entscheiden, ob sie dennoch umziehen wollen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1992 - 1 B 57/92 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 23; BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 1993 - 1 B 95/92 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 24; Nds. OVG, Beschluss vom 15. Dezember 1994 - 8 M 3416/94 - Nds VBl 1995, 137).
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